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Warnhinweise und Vorschriften für die Besichtigung

Das Landgut ist ein Naturschutzgebiet, in dem Wildtiere (Wildschweine, Damwild,  Rehwild, Vipern usw.) leben, sowie zahlreiche Insektenarten (Bienen, Wespen, Hornissen und Bremsen), deren Stiche gesundheitsschädliche Reaktionen hervorrufen können. Auch wer nicht an einer Krankheit leidet, die mit dem Besuch eines Naturschutzgebietes unvereinbar ist, sollte sich mit Insektenschutzmitteln versorgen.

Der Besuch eines Naturschutzgebietes erfordert Rücksichtnahme auf die Flora und Fauna vor Ort: Besucher werden gebeten, sich den Wildtieren nicht zu nähern und nichts zu berühren, abzupflücken oder mitzunehmen, was zur natürlichen Umgebung gehört, insbesondere Blumen oder andere Pflanzen.

Die Besucher müssen angemessen gekleidet sein; es ist für Wanderungen auf natürlichem Untergrund geeignetes geschlossenes Schuhwerk sowie entsprechende Kleidung zu tragen; bei Nichtbeachten kann die Beteiligung an der Besichtigungstour untersagt werden.

Eine Besichtigung ist nur im Rahmen der vorgesehenen Touren erlaubt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Präsenz von Wildtieren ist es verboten, sich von der Gruppe zu entfernen. Besucher werden außerdem aufgefordert, den Klingelton ihres Handys auszuschalten und andere störende Geräusche zu vermeiden.

Es wird empfohlen, Trinkwasser dabei zu haben. Es dürfen Lebensmittel mitgebracht werden.

Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr ist das Rauchen während der Besichtigungstour verboten.

Wie in allen anderen Naturschutzgebieten, dürfen keine Abfälle, auch keine biologisch abbaubaren oder organischen Abfälle, in der Umgebung zurückgelassen werden.