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Sicherheitskontrollen

Am Eingang werden alle Besucher den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen.

Nicht gestattet ist das

  • Mitführen von Koffern, Trolleys, Glasflaschen, Dosen sowie von spitzen, scharfen oder stumpfen Gegenständen;
  • Fotografieren oder Aufnehmen von Videos;
  • Verlassen der bezeichneten Wege;
  • Berühren von Einrichtungsgegenständen und Kunstwerken;
  • Rauchen (auch keine E-Zigaretten).

Das Tragen von Rucksäcken ist gestattet.

Es dürfen keine Tiere mitgeführt werden.

Den Hinweisschildern im Landgut ist Folge zu leisten.

arnhinweise und Vorschriften für die Besichtigung

Das Landgut ist ein Naturschutzgebiet, in dem Wildtiere (Wildschweine, Damwild,  Rehwild, Vipern usw.) leben, sowie zahlreiche Insektenarten (Bienen, Wespen, Hornissen und Bremsen), deren Stiche gesundheitsschädliche Reaktionen hervorrufen können. Auch wer nicht an einer Krankheit leidet, die mit dem Besuch eines Naturschutzgebietes unvereinbar ist, sollte sich mit Insektenschutzmitteln versorgen.

Der Besuch eines Naturschutzgebietes erfordert Rücksichtnahme auf die Flora und Fauna vor Ort: Besucher werden gebeten, sich den Wildtieren nicht zu nähern und nichts zu berühren, abzupflücken oder mitzunehmen, was zur natürlichen Umgebung gehört, insbesondere Blumen oder andere Pflanzen.

Die Besucher müssen angemessen gekleidet sein; es ist für Wanderungen auf natürlichem Untergrund geeignetes geschlossenes Schuhwerk sowie entsprechende Kleidung zu tragen; bei Nichtbeachten kann die Beteiligung an der Besichtigungstour untersagt werden.

Eine Besichtigung ist nur im Rahmen der vorgesehenen Touren erlaubt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Anwesenheit von Wildtieren ist es verboten, sich von der Gruppe zu entfernen. Besucher werden außerdem aufgefordert, den Klingelton ihres Handys auszuschalten und andere störende Geräusche zu vermeiden.

Es wird empfohlen, Trinkwasser dabei zu  haben. Es dürfen Lebensmittel mitgebracht werden. Die Präsidentschaft der Republik hat sich der Initiative "Plastikfrei" angeschlossen, so dass es ratsam ist, Wasserflaschen mitzubringen, da es am Eingang des Landguts ein "Wasserhaus" gibt.

Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr ist das Rauchen während der Besichtigungstour verboten.

Wie in allen anderen Naturschutzgebieten, dürfen keine Abfälle, auch keine biologisch abbaubaren oder organischen Abfälle, in der Umgebung zurückgelassen werden.

Personen mit Behinderungen

Um eine angemessene Unterstützung zu ermöglichen, sollte bei der Reservierung der Besichtigungstour auf etwaige Beeinträchtigungen oder Einschränkungen aufgrund einer motorischen Behinderung hingewiesen werden.

Die für Menschen mit motorischen Behinderungen geeignete Route ist die historisch-künstlerische Route.

Derzeit stehen keine speziellen Touren für Blinde oder Sehbehinderte zur Verfügung.